AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen)

gültig bis 31.01.2017

I. Anerkennung und Vertragsabschluss

Allen Vertragsabschlüssen mit der adb-SOFTWARE GmbH (adb) liegen, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, die nachfolgenden Bedingungen zugrunde. Für Kaufverträge, die Software einschließen, für Miet-, Leasing-, Wartungs-, Nutzungs- und Reparaturaufträge gelten grundsätzlich zusätzliche Bedingungen, die in den jeweiligen Kauf- bzw. Lizenzverträgen geregelt werden und diesen Bedingungen vorgehen. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen in ihrer jeweils beim Vertragsabschluß gültigen Fassung, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich ver- einbart werden.

Abweichende Bedingungen des Vertragspartners (Kunden), die wir nicht schriftlich anerkennen, sind für uns in jedem Fall unverbindlich.

Ein Kauf- oder Werklieferungsvertrag von Hardware umfasst nur bei ausdrücklichem Angebot mehr als die Vorinstallation eines vereinbarten Betriebssystems. Die Anpassung an beim Kunden vorhandene Systemumgebungen und Herstellung von Systemkompatibilitäten erfolgt nur bei ausdrücklicher Vereinbarung dieser Leistungen. Urheberrechte und Lizenzrechte der Inhaber von Softwarerechten hat der Kunde selbst zu beachten und werden von diesen Vereinbarungen nicht beeinträchtigt. Software wird nur im Auftrag in Ausführung der erworbenen Rechte des Kunden installiert und angepasst.

Für die Sicherheit seiner Daten ist der Kunde stets selbst verantwortlich, auch in der Testphase gelieferter Produkte aller Art. Dies gilt auch dann, wenn eine konkrete Teilnahme am öffentlichen Datenverkehr wie z.B. durch Mailsysteme oder Einrichtung einer Cloud durch uns vorgeschlagen worden ist.

Der Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Bestätigung zustande. adb behält sich Konstruktions- und Formänderungen des Vertragsgegenstandes ohne vorherige Ankündigung während der Lieferzeit vor, die dem Stand der Technik entsprechen, sofern der Vertragsgegenstand und dessen Aussehen dadurch für den Auftraggeber keine Einschränkung im gewünschten und üblichen Ge- brauch erfährt. Insbesondere rechtfertigen Lieferbeschleunigungen im Interesse des Vertragspartners solche Änderungen. Zusicherungen, Nebenabreden und Änderungen des Vertrags selbst bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform und der Bestätigung der adb. Auf dieses Erfordernis kann nicht verzichtet werden. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Rechte aus diesem Vertrag ohne Zustimmung von adb auf Dritte zu übertragen.

Wir erbringen keine Leistungen nach dem Telekommunikationsgesetz. Solche werden weder als vertragliche Haupt- noch als Nebenpflicht geschuldet. Hinweise auf technische Funktionen in diesem Bereich erfolgen unverbindlich und nicht als Bestandteil unserer Verträge.

Der Kunde ist nur berechtigt, elektronische Leistungen von einem Ort innerhalb Deutschlands aus abzurufen. Zu Abweichungen davon und zu Lieferungen in das Ausland – auch bei Vereinbarung von Software-Downloads oder elektronischer Bestellung – sind wir nur bereit, wenn die Frage der Pflicht zur Zahlung der deutschen Steuern abschließend geklärt ist.


II. Angebot

Unsere Angebote erfolgen stets freibleibend und unverbindlich.


III. Lieferung und Lieferfristen

Art und Umfang der Lieferung erfolgen nach Maßgabe unserer schriftlichen Auftragsbestätigung unter Vorbehalt unserer eigenen Belieferung. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt. Die Lieferfrist beginnt mit dem Ausstellungsdatum der Auftragsbestätigung.

Downloads und elektronische Willenserklärungen sowie die Übersendung notwendiger Daten im Rahmen unserer Lieferverpflichtung können von uns von der Fähigkeit des Kunden zur Unterzeichnung mit einer qualifizierten elektronischen Signatur abhängig gemacht werden.


IV. Preise und Zahlung – Elektronische Rechnung

Die angegebenen Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer sowie der Kosten für Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung. adb ist berechtigt, anstelle der konkret anfallenden Kosten für Fracht, Porto und Versicherung einen angemessenen Pauschalbetrag in Rechnung zu stellen.

Unsere Rechnungen sind, sofern nicht besonders vereinbart, sofort fällig. Bei Werklieferungsverträgen sofort nach Mitteilung der Fertigstellung der Werkleistung, bei periodisch zu erbringenden Leistungen jeweils zum Monatsanfang, wenn nicht eine Zahlung zum Periodenanfang vereinbart ist. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können.

Der Käufer ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche festgestellt oder unstreitig sind. Wenn infolge von Umständen, die in der Sphäre unseres Kunden liegen, fertige Systeme nicht abgeliefert, montiert oder in Betrieb gesetzt werden können, so muss die Zahlung geleistet werden, als wenn Lieferung, Montage oder Inbetriebnahme zur vorgesehenen Zeit erfolgt wären. Rechnungen für Ersatzteile, Reparaturen und Montage sind nach Zustellung netto bar zu bezahlen oder können per Postnachnahme erhoben werden.

Bei vom Vertragspartner geltend gemachten Einwendungen, die den Betrag von EURO 5000,-- übersteigen, kann adb durch Stellung einer geeigneten Bankbürgschaft in Höhe der Einwendungen die Zahlung der zurückbehaltenen Gelder sofort verlangen.

adb hilft bei Bedarf dem Kunden, Mängel in der gelieferten Vertragsware und in der damit verbundenen Systemumgebung zu finden. Stellt sich heraus, dass der Mangel nicht von adb verursacht wurde, wird diese Leistung der Fehlersu- che in Rechnung gestellt.



V. Mängelrügen

Die gesetzliche Gewährleistungsfrist wird für neue Verbrauchsgüter auf zwei Jahre, für gebrauchte auf ein Jahr, soweit gesetzlich zulässig, verkürzt. Der Versuch von adb, im Rahmen einer längeren Gewährleistungsfrist des Produktherstellers für den Vertragspartner Gewährleitungsansprüche zu erwirken, verlängert die Gewährleistungsfrist von adb außerhalb gesetzlicher Vorgaben nicht. Mängelrügen und Beanstandungen jeder Art sind von Kunden, die nicht Verbraucher sind, unverzüglich schriftlich geltend zu machen. Beschädigte und/oder bestohlene Lieferungen sind von ihnen unmittelbar nach Empfang direkt beim Zusteller unter Angabe der beschädigten und/oder fehlenden Mengen schriftlich zu reklamieren. Wir schulden ihnen die Gewährleistung nur am Erfüllungsort bzw. am Ort der Durchführung einer Vertragsleistung. Zusätzlicher Aufwand wegen der Verbringung unserer Leistung an einen anderen Ort durch den Kunden, der nicht Verbraucher ist, geht nicht zu unseren Lasten.

adb haftet unabhängig vom Rechtsgrund nur bei Vorsatz in voller Höhe, bei grober Fahrlässigkeit und bei Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft nur in Höhe des vorhersehbaren Schadens. In anderen Fällen bei einer Verletzung einer wesentlichen Pflicht, wenn dadurch der Vertragszweck gefährdet ist, aus Verzug und Unmöglichkeit stets beschränkt auf max. EURO 5.000,-- je Schadensfall, insgesamt mit höchstens EURO 15.000,-- aus dem Vertrag. Die gesetzliche Haftung bei Personenschäden und dem Produkthaftungsgesetz bleibt grundsätzlich unberührt.

Wir schließen gegenüber Kunden, die nicht Verbraucher sind, jede Haftung aus für Funktionsmängel und Folgeschäden solcher Mängel an Teilen, die nicht sofort von außen erkennbar sind, gleiches bei Fehlern in Standardsoftware, für nicht allgemein bekannte fehlende Kompatibilität mit anderen Teilen und Programmen einschließlich daraus resultierender Datenverluste.

Wir sind - zum Schutze unserer eigenen EDV gegen Viren u.a. - nicht verpflichtet, Datenträger und Programmteile des Vertragspartners oder Dritter, die bereits auf einer EDV – Anlage aufgespielt waren, auf einem unserer eigenen Rechner aufzuspielen, auch nicht im Rahmen unserer Gewährleistung.


VI. Auskünfte und Beratung

Alle mündlichen und schriftlichen Angaben über Eignung und Anwendungsmöglichkeit unserer Ware erfolgen nach bestem Wissen. Sie stellen jedoch nur Erfahrungswerte dar, die regelmäßig nicht als zugesichert gelten und begründen keine Ansprüche gegen uns.


VII. Eigentumsvorbehalt

Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung bzw. bis zur Erfüllung unserer sämtlichen Ansprüche aus dem Vertrag unser Eigentum. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf durch Weiterverarbeitung entstehende Erzeugnisse. Bei Verarbeitung und Verbindung unserer Ware mit anderen Erzeugnissen erwerben wir Miteigentum an dem dadurch entstehenden Material. Der Käufer gilt in diesem Falle als unentgeltlicher Verwahrer. Hardware wird auch nicht bei einem Einsatz als Server in einem vorhandenen System unabtrennbarer Bestandteil der dort vorhandenen Anlage. Die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren und die aus der Weiterverarbeitung entstehenden Gegen- stände dürfen nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiterveräußert werden. Aus einer solchen Veräußerung entstehende Kaufpreisforderungen des Kunden werden hiermit an uns abgetreten. Unser Abnehmer ist jedoch ermächtigt, die abgetretenen Forderungen so lange einzuziehen, wie er seiner Zahlungspflicht uns gegenüber vertragsgemäß nachkommt. Der Käufer hat Zugriffe Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren oder auf die abgetretenen Forderungen zu verhindern und ohne Verzug mitzuteilen. Verpfändungen oder Sicherheitsübereignung von Vorbehaltswaren sind unzulässig. Kommt der Kunde seiner Zahlungspflicht uns gegenüber nicht nach oder werden Gründe bekannt, die Zweifel an der Zahlungsfähigkeit und -willigkeit zulassen, so sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.


VIII. Datenschutz

Wir sind berechtigt, den Käufer betreffende allgemeine Daten sowie Daten, die zur Erfüllung unserer Leistung notwendig oder vorteilhaft sind, zu speichern, zu übermitteln oder zu verändern, soweit dies im engen Zusammenhang mit dem Zweck der Geschäftsverbindung wünschenswert erscheint. Eine Löschung der Daten erfolgt nach der endgültigen Beendigung der Geschäftsverbindung nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungsfrist.


IX. Erfüllungsort und Gerichtsstand, Teilnichtigkeit

Das gesamte Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, Erfüllungsort ist Neunkirchen am Sand. Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten wird, wenn der Käufer Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentliches Sonder- vermögen ist, als Gerichtsstand Hersbruck vereinbart. Dies gilt auch für Scheck oder Wechselauseinandersetzungen. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen und/oder Vereinbarungen nicht berührt.


Diese Bedingungen ersetzen ab 01.11.2013 unsere früheren Bedingungen.


adb-SOFTWARE GmbH

Bahnhofstraße 83

91233 Neunkirchen


AGB gültig ab 01.05.2024

AGB gültig bis 30.04.2024

AGB gültig bis 30.04.2021

AGB gültig bis 31.01.2017